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   BGH, 21.11.1969 - I ZR 53/67   

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https://dejure.org/1969,6298
BGH, 21.11.1969 - I ZR 53/67 (https://dejure.org/1969,6298)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1969 - I ZR 53/67 (https://dejure.org/1969,6298)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1969 - I ZR 53/67 (https://dejure.org/1969,6298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit zwischen Wettbewerbern auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebes von Förderanlagen - Ankündigung mit dem bei angesprochenen Verkehrskreisen irrtümlich die Meinung hervorrufenden Zweck des Vorhandenseins eines patentrechtlichen Schutzes für ein ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 53/67
    Auf die Bärenfang-Entscheidung (BGH GRUR 1963, 270, 272 f) kann die Revision sich für ihren gegenteiligen Standpunkt nicht mit Erfolg berufen, weil es sich dort um einen anders gelagerten Fall handelte, in dem es galt, die Anschauungen eines weit gespannten und vielschichtigen Personenkreises festzustellen, bei dem möglicherweise auch landsmannschaftliche Besonderheiten eine Rolle spielen konnten.
  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 24/62
    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 53/67
    Auf das Sintex-Urteil (BGH GRUR 1964, 144) kann die Revision sich nicht mit Erfolg berufen, weil in jenem Fall der Hinweis in einem Prospekt enthalten war, in dem lediglich für ein einziges, auch in Abbildung gezeigtes Gerät geworben worden war.
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung von Werbebehauptungen - Zulässigkeit von

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 53/67
    Der Hinweis der Revision auf das Urteil TOK-Band (BGH GRUR 1961, 237, 239 f) geht fehl, weil in jenem Falle dem Berufungsgericht gerade vorzuwerfen war, es hätte nicht berücksichtigt, daß die beanstandete Druckschrift für Personen mit Fachwissen bestimmt gewesen sei, die sie zudem mit der erforderlichen Sorgfalt studieren würden und daß bei Berücksichtigung dieser Umstände ein Wettbewerbsverstoß möglicherweise zu verneinen sei.
  • LG Düsseldorf, 03.05.2018 - 4b O 140/17

    Spielzeugautos und Rennbahnsets

    Die Werbung mit einem Patenthinweis wird allgemein als besonders zugkräftig angesehen; der Verkehr erwartet bei patentierten Waren etwas technisch Vorteilhaftes (vgl. Benkard/Ullmann/Deichfuß, PatG, 11. A., 2015, § 146 Rn. 23 mit Hinweis auf BGH, Urt. v. 21.11.1969, I ZR 53/67; BGH, Urt. v. 16.05.1973, VIII ZR 42/72, NJW 1973, 1545, 1546 - Rolladenstäbe; OLG Stuttgart, Urt. v. 11.05.1990, 2 U 197/89, NJW 1990, 3097).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 4b O 71/16

    Duschbodenelement 1

    Die Werbung mit einem Patenthinweis wird allgemein als besonders zugkräftig angesehen; der Verkehr erwartet bei patentierten Waren etwas technisch Vorteilhaftes (vgl. Benkard/Ullmann/Deichfuß, PatG, 11. Aufl., § 146 Rn. 23 mit Hinweis auf BGH I ZR 53/67 v. 21.11.1969).
  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 80/17

    Spielzeugautos für Autorennbahnen

    Die Werbung mit einem Patenthinweis wird allgemein als besonders zugkräftig angesehen; der Verkehr erwartet bei patentierten Waren etwas technisch Vorteilhaftes (vgl. Benkard/Ullmann, PatG, 10. Aufl., § 146 Rn. 23 mit Hinweis auf BGH I ZR 53/67 v. 21.11.1969; BGH, NJW 1973, 1545 - Rolladenstäbe; OLG Stuttgart, NJW 1990, 3097).
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